Datenschutzerklärung

§ Erweiterung der Datenschutzerklärung zur Nutzung des BVH-Mitgliederbereichs

1) Allgemein
Als Mitglied des Bundesverbandes der Börsenvereine an deutschen Hochschulen (BVH) e.V., Schloss, D-68131 Mannheim (im weiteren als BVH bezeichnet) sind die Regionalvereine unmittelbare, sowie die Vereinsmitglieder der Regionalvereine mittelbare Mitglieder. Für die Verbandsarbeit und Verarbeitung der Zeitungsabonnements, werden dabei Vor- und Nachname, Wohnanschrift und E-Mailadresse im Intranet gespeichert, verarbeitet und genutzt. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich die vollständige Kontaktadresse mit Telefonnummer sowie der Bezeichnung der übernommenen Funktion im Verein. Zum Zweck der Übersendung von Zeitschriften gibt der BVH die an ihn übermittelten Daten an die auf seiner Webseite aufgeführten Verlagshäuser weiter, sofern das Mitglied ein entsprechendes Zeitschriftenabonnement bezieht. Erfolgt kein Zeitschriftenabonnement, so erfolgt auch keine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Mitglieds an die Verlage. Das einzelne Mitglied kann jederzeit selbstständig über das Intranet (mitglieder.bvh.org) den Erhalt der Zeitschriften widersprechen sowie seine personenbezogenen Daten einsehen und aktualisieren. Im Falle der Abbestellung unterbleibt die weitere Zusendung von Zeitschriften nach spätestens 2 Monaten. „Der BVH verarbeitet die personenbezogenen Daten seiner unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO zur Erfüllung der Mitgliedschaft im BVH, somit zur Begründung und Durchführung des zwischen unmittelbarem und mittelbarem Mitglied und dem Verband/Verein durch den Beitritt zustande kommenden rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses. Sie haben folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde. Weiterhin können Sie jederzeit Ihren Widerruf mit Wirkung für die Zukunft an folgende Kontaktdaten richten: Bundesverbandes der Börsenvereine an deutschen Hochschulen (BVH) e.V., Schloss, D-68131 Mannheim, E-Mail: [email protected]. Mit einem Widerruf wird nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung berührt.“


2) Pressearbeit
Der BVH informiert die Tagespresse sowie die Medienpartner über Veranstaltungen und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite und den Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem BVH-Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf dieses Mitglied weitere Veröffentlichungen.

3) Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder Der BVH Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten auf der Vereinshomepage bekannt. Personenbezogene Mitgliederdaten und Bildmaterial können aus vergangenen Vereinsveranstaltungen veröffentlicht werden, sofern das Mitglied dieser Veröffentlichung zugestimmt hat. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand seine Zustimmung widerrufen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das entsprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erforderlich macht. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.


4) Austritt
Beim Austritt werden alle gespeicherten personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der BVH Datenbank gelöscht. Bezüglich der Abonnements kann dieser Prozess aus technischen Gründen bis zu 2 Monate dauern. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre, ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts, durch den BVH Vorstand aufbewahrt.