Da während der gesamten Konferenz Partnerunternehmen anwesend sind, ist die Kleiderordnung „Business" für die gesamte Konferenz verpflichtend (d.h. Kostüm oder Anzug). Andernfalls kann leider kein Einlass gewährt werden.
Das Mindestalter für die Veranstaltung ist 18 Jahre.
In den Hotels steht WLAN kostenfrei zur Verfügung, in der Veranstaltungslocation nicht.
Das Mitbringen von harten Alkoholika oder sonstigen Drogen ist untersagt. Der Konsum in den Hotelzimmern ist verboten. Wir erwarten selbstverständlich von dir, dass du nüchtern, ausgeschlafen und fit an den Programmpunkten teilnimmst. Wir behalten uns vor, auffällige Personen von der Konferenz auszuschließen.
Die verschiedenen Tarife und Informationen diesbezüglich findest du im Ticketshop.
Für die Konferenz und die Mitgliederversammlung werden KEINE Fahrtkosten übernommen. Teilnehmer sind eigenständig für ihre An- und Abreise verantwortlich.
Eine Rückgabe des Teilnahmetickets und somit eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nicht möglich! Solltest du dein Ticket einer anderen Person übertragen wollen, beachte die Punkte unter “Kann ich mein Ticket einer anderen Person übertragen?”.
Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Ticketkosten musst du jedoch trotzdem bezahlen. Solltest du dein Ticket einer anderen Person übertragen wollen, beachte die Punkte unter “Kann ich mein Ticket einer anderen Person übertragen?”
Diese Frage klärst du mit deinem Regionalverein. Das entscheidet jeder Verein individuell. In der Vergangenheit stieß ein solcher Wunsch dort oft auf Unterstützung.
Es gibt keine Beschränkung. Es gilt “First come, first serve”.
Ja, du kannst mehrere Tickets kaufen. Allerdings müssen für alle Tickets die Daten der anderen Ticketträger angegeben werden.
Auf der Seite bvh.org/konferenz findest du den aktuellen Informationsstand zur BVH Konferenz. Im Vorfeld kannst du Fragen auch an [email protected] oder auf unserer Kommunikationsplattform “bvh-kom.slack.com” stellen. Kurz vor der Konferenz erhalten auch nochmal alle Teilnehmer die wichtigsten Informationen durch eine “Onboardingmail”.
Alle Kontaktdaten unserer Verantwortlichen findest du auf unserer Kommunikationsplattform Slack. Unter “bvh-kom.slack.com” kannst du direkt deine Fragen stellen und bekommst schnellstmöglich eine Antwort. Notfalls adressiere deine Frage auch an [email protected] per Mail, diese werden durchgehend bearbeitet. Ansonsten sollte jedoch immer ein Mitarbeiter vom Orga-Team in der Nähe sein.
Die Anmeldung zur Konferenz erfolgt ausschließlich durch den Erwerb eines Tickets in unserem Ticketshop und ist möglich bis das Kontingent erschöpft ist. Es gilt das Prinzip “First come, first serve!" Nach dem Verkauf des letzten verfügbaren Tickets ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Eine Rückgabe des Teilnahmetickets ist nicht möglich. Solltest du dein Ticket einer anderen Person übertragen wollen, beachte die Punkte unter “Kann ich mein Ticket einer anderen Person übertragen?”.
Du kannst nach Klärung mit dem Konferenzteam ([email protected]) dein Ticket an eine andere Person übertragen. Dies muss mit der anderen Person im Voraus abgesprochen sein! Die Mail zur Klärung muss vor dem Ende des offiziellen Ticketverkaufes eingegangen sein und die Kontaktdaten beider, am Tausch beteiligten Personen, beinhalten. Des Weiteren muss die übernehmende Person in CC gesetzt werden. Die übernehmende Person zahlt der abgebenden Person die Ticketkosten. Nach der Anmeldefrist wird kein Tickettausch mehr angenommen.
Dein CV muss in der Form “Nachname_Vorname_CV.pdf” hochgeladen werden. Stelle ihn inhaltlich so zusammen, wie du es für eine normale Bewerbung machst. Als Orientierung kannst du z.B. auch die Vorlage von e-fellows hier verwenden.
Dein CV wird BVH intern lediglich an die Partnerunternehmen, welche du bei der Anmeldung angegeben hast, weitergeleitet und die Daten werden auch nicht über die Veranstaltung hinaus vom BVH gespeichert. Ein CV ist für Teilnehmer am Business Speed-Dating und Workshops verpflichtend. Solltest du an diesem Angebot kein Interesse haben, musst du keinen CV hochladen.
Nein, Teilnahmebestätigungen werden keine ausgestellt.
Dieses Jahr haben wir aufgrund der großen Teilnehmerzahl zwei verschiedene Hotels für die Konferenz gebucht. In welchem Hotel du übernachten wirst, geben wir dir rechtzeitig bekannt.
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Beide Hotels liegen ca. 5 Gehminuten vom U-Bahnhof „Ostbahnhof“ und dem Bahnhof „Frankfurt Ost“ entfernt. Von der Haltestelle „Ostbahnhof/Honsellstraße“ sind die Hotels noch direkter zu erreichen.
Es gibt ausreichend kostenpflichtige Parkplätze im Umkreis.
Der Check-In wird voraussichtlich am Donnerstag von ca. 13.30 – 15.30 Uhr in deinem Hotel stattfinden.
Check-out ist am je nach gewähltem Ticket am Samstag oder Sonntag bis 10:00 Uhr. Solltest du danach noch auf deinem Zimmer sein, musst du die daraus entstehenden Kosten des Hotels tragen.
Im Rahmen des Onboardings kannst du vor Anreise eine Präferenz angeben, mit wem du ein Zimmer teilen möchtest. Da es größtenteils 2er Zimmer gibt, bitten wir um eine vorherige Absprache untereinander! Präferenzen werden nur umgesetzt, wenn diese beidseitg übereinstimmen. Die Umsetzung können wir jedoch leider nicht garantieren.
Nein, die Zimmerverteilung wird strikt nach Männlein und Weiblein getrennt. Sollten sich die Präferenzen eines Mannes und einer Frau überschneiden, werden diese entsprechend umgesetzt.
Ja, die Teilnahmen an den Vorträgen und den anderen Programmpunkten ist verpflichtend. Bei Fernbleiben behalten wir uns vor, Personen von der Konferenz auszuschließen.
Die Veranstaltung findet im Zoo Gesellschaftshaus, Alfred-Brehm-Platz 16, 60316 Frankfurt am Main statt. Der Fußweg von den Hotels beträgt ca. 1,2 km (also 16 min einplanen). Ab dem Ostbahnhof kann man mit der U6 (Richtung Hausen) innerhalb von 1 min zum Zoo Gesellschaftshaus gelangen (Ausstieg „Zoo“).
Verspätungen werden nicht toleriert. Da bei den jeweiligen Veranstaltungspunkten externe Referenten und Partnerunternehmen anwesend sein werden, ist es ein Gebot der Höflichkeit deren Vortrag nicht zu unterbrechen. Wir erwarten, dass du dich rechtzeitig in den jeweiligen Räumlichkeiten einfindest. Andernfalls kann ein Einlass nicht gewährleistet werden.
Solltet du eines der begehrten Tickets erhalten haben, erwarten wir dafür von allen Konferenzteilnehmern, dass sie an den Vorträgen und allen anderen Programmpunkten, für die sie sich angemeldet haben, teilnehmen. Das Wegbleiben und/oder Verpassen von Programmpunkten führt zum Ausschluss.
Das Business Speed Dating ist deine Chance, ein Praktikum oder einen Festeinstieg bei deinem Wunscharbeitgeber zu erhalten. Dabei kannst du während des Anmeldeprozesses deine Präferenzen für deinen Wunscharbeitgeber angeben. Auf Basis deines CV’s wirst du dann von den Unternehmen ausgewählt und zu einem “Speed Dating” eingeladen. Hier hast du dann die Chance die Unternehmensvertreter im Gespräch direkt von dir zu überzeugen. Ob und bei welchem Unternehmen du eingeladen wurdest, bekommst du per Mail mitgeteilt.
In der Networking Lounge werden dir die Unternehmensvertreter an Ständen für Fragen zur Verfügung stehen. Du kannst frei entscheiden, welche Unternehmen dich interessieren. Hier empfiehlt es sich, auch schon vorab Fragen zu notieren und mit gezielten Fragen das Interesse zu untermauern. Hierfür werden wir dir auch Visitenkarten zur Verfügung stellen – nutze diese dann ebenfalls und erhalte bei deren Austausch den Kontakt für deine zukünftige Bewerbung.
Für alle angemeldeten Vereinsvertreter ist die Teilnahme verpflichtend. Bei Fernbleiben entstehen Regelverstöße gemäß Regelwerk.
Um ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung des Dachverbandes zu erhalten, musst du offizieller Vertreter deines Vereins sein und auch vertretungsberechtigt sein. Diese Vertretungsberechtigung erhältst du entweder, weil du als Vorstand im Vereinsregister eingetragen bist, oder weil du eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht auf deinen Namen vom vertretungsberechtigten Vorstand erhalten hast. Eine Vorlage findest du in der BVH Akademie.
Nach § 8.5 der BVH Satzung hat jedes unmittelbare Mitglied des BVH eine Stimme. Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung, wenn mindestens 1/3 der unmittelbaren Mitglieder vertreten sind. Das bedeutet bei 81 Vereinen müssen mindestens 27 Vereine anwesend sein. Eine einfache Stimmenmehrheit ist zur Beschlussfassung erforderlich, es sei denn Gesetz oder Satzung bestimmen Gegenteiliges. Ein Satzungsänderungsantrag benötigt allerdings laut BVH Satzung § 9.1 eine 2/3 Mehrheit.
Die aktuelle im Vereinsregister eingetragene Satzung findest du immer im Transparenzregister in unserer Akademie.
Wie bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung werden wir auch auf der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein elektronisches Abstimmsystem nutzen. Jeder Verein erhält hierfür unmittelbar vor Beginn der Mitgliederversammlung ein Abstimmgerät. Die Einführung in die korrekte Bedienung der Abstimmgeräte erfolgt direkt auf der Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter.